Hitzeaktionsplan für Rheinland-Pfalz

Die Landesregierung erarbeitet aktuell einen Hitzeaktionsplan. Am 13. Juli 2023 hat Gesundheitsminister Clemens Hoch gemeinsam mit Sozialminister Alexander Schweitzer ein Impulspapier mit Eckpunkten eines Hitzeaktionsplans für Rheinland-Pfalz vorgestellt. 

„Durch die zunehmenden Hitzeereignisse steigt auch die Verantwortung, die Menschen im Land und insbesondere die gefährdeten Personengruppen vor den Gefahren von Hitze zu warnen und sie bestmöglich zu schützen. Über die Warnung hinaus braucht es ein koordiniertes Vorgehen, um die Menschen bei Hitzeereignissen umfassend informieren und unterstützen zu können. Bestimmte Verhaltensweisen, vor allem regelmäßiges Trinken, das Meiden direkter Sonne und Kühlhalten der Wohnung helfen dabei, Hitzeereignisse gut zu überstehen. Gerade vulnerable Gruppen, das sind ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen aber auch Säuglinge und Kleinkinder sowie Menschen in prekären Lebenssituationen brauchen dabei ggf. Unterstützung“, sagte Gesundheitsminister Clemens Hoch anlässlich der Vorstellung des Impulspapiers.

Das Impulspapier stellt die Basis der weiteren Erarbeitung eines Hitzeaktionsplans für Rheinland-Pfalz dar. Er wird sich maßgeblich auf die „Handlungsempfehlungen für die Erstellung von Hitzeaktionsplänen zum Schutz der menschlichen Gesundheit“ des Bundesumweltministeriums stützen und sich eng an einem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) orientieren, bis 2025 auf Basis dieser Handlungsempfehlungen Hitzeaktionspläne zu erstellen. Die Umsetzung der Empfehlungen und Maßnahmen vor Ort übernehmen die Ressorts innerhalb ihrer eigenen Zuständigkeiten.

Hitzeaktionsplan des Bundes

Im Dezember 2008 hat die Bundesregierung die Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel beschlossen, die einen Rahmen bildet für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Deutschland. Mit der Strategie wurde ein Prozess zur langfristigen Begleitung, Anpassung und Umsetzung aufgesetzt. Im Rahmen einer Arbeitsgruppe wurden „Handlungsempfehlungen für die Erstellung von Hitzeaktionsplänen zum Schutz der menschlichen Gesundheit“ erarbeitet, die im März 2017 vom Bundesumweltministerium veröffentlich wurden. Diese Handlungsempfehlungen umfassen in Anlehnung an Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation WHO acht Kernelemente, die alle notwendigen Bereiche für einen Hitzeaktionsplan abdecken sollen:

  1. Zentrale Koordinierung und interdisziplinäre Zusammenarbeit
  2. Nutzung des Hitzewarnsystems
  3. Information und Kommunikation
  4. Reduzierung von Hitze in Innenräumen
  5. Besondere Beachtung von Risikogruppen
  6. Vorbereitung der Gesundheits- und Sozialsysteme
  7. Langfristige Stadtplanung und Bauwesen
  8. Monitoring und Evaluierung der Maßnahmen

Für die Umsetzung dieser acht Kernelemente empfiehlt die WHO, fünf Zeithorizonte anzusetzen:

  • langfristige Entwicklung und Planung
  • Vorbereitung rechtzeitig vor dem Sommer
  • Schutz während des Sommers
  • Schutz Spezielle Maßnahmen während akuter Hitzeperioden/Hitzewellen
  • Monitoring und Evaluation

Die Gesundheitsministerkonferenz hat im September 2020 einen Beschluss gefasst, dass auf Basis dieser Handlungsempfehlungen innerhalb von 5 Jahren Hitzeaktionspläne erarbeitet werden sollen. Nach dem Subsidiaritätsprinzip sind diese vorrangig von den Kommunen und betroffenen Institutionen unter Berücksichtigung regionaler und individueller Gegebenheiten zu erstellen. Dabei soll eng mit den relevanten Akteuren wie Pflegediensten, ambulanten und stationären Einrichtungen, dem öffentlichen Gesundheitsdienst wie auch den Krankenkassen kooperiert werden. 
Der Hitzeaktionsplan für Rheinland-Pfalz kann daher eine Orientierung und einen Rahmen geben für die Kommunen im Land. Bei der Erarbeitung des Hitzeaktionsplans für Rheinland-Pfalz werden die „Handlungsempfehlungen für die Erstellung von Hitzeaktionsplänen zum Schutz der menschlichen Gesundheit“ als Grundlage herangezogen und an die rheinland-pfälzischen Gegebenheiten angepasst. Unter Beteiligung der betroffenen Ressorts der Landesregierung werden die bestehenden Maßnahmen zum Schutz vor extremer Hitze zusammengefasst und ein gemeinsamer Handlungsrahmen definiert. So soll sichergestellt werden, dass ein koordiniertes Vorgehen möglich wird, welches die Ressorts im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und Verantwortungsbereiche weitertragen und umsetzen.
Auch auf Bundesebene wird aktuell über einen nationalen Hitzeplan beraten – Bundesgesundheitsminister Lauterbach hat Ende Juni Vertreterinnen und Vertreter aus der Pflege, der Ärzteschaft, den Kommunen sowie Expertinnen und Experten aus Praxis und Wissenschaft zu Auftaktgesprächen darüber eingeladen. Gleichzeitig hat das Bundesgesundheitsministerium die Website hitzeservice.de online gestellt, die umfassende und wissenschaftlich aufbereitete Informationen zum Thema Hitzeschutz sowie gezielte Informationen für Kommunen zur Erstellung von Hitzeaktionsplänen umfasst.