Hitzeaktionsplan für Rheinland-Pfalz

Durch zunehmende Hitzeereignisse und den Klimawandel hat die Landesregierung unter der Federführung des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit im Juni 2023 begonnen, einen Hitzeaktionsplan für Rheinland-Pfalz zu erarbeiten. Dieser stützt sich maßgeblich auf die „Handlungsempfehlungen für die Erstellung von Hitzeaktionsplänen zum Schutz der menschlichen Gesundheit“ des Bundesumweltministeriums.

Hitzeaktionsplan des Bundes

Im Dezember 2008 hat die Bundesregierung die Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel beschlossen, die einen Rahmen bildet für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Deutschland. Mit der Strategie wurde ein Prozess zur langfristigen Begleitung, Anpassung und Umsetzung aufgesetzt. Im Rahmen einer Arbeitsgruppe wurden „Handlungsempfehlungen für die Erstellung von Hitzeaktionsplänen zum Schutz der menschlichen Gesundheit“ erarbeitet, die im März 2017 vom Bundesumweltministerium veröffentlich wurden. Diese Handlungsempfehlungen umfassen in Anlehnung an Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation WHO acht Kernelemente, die alle notwendigen Bereiche für einen Hitzeaktionsplan abdecken sollen:

  1. Zentrale Koordinierung und interdisziplinäre Zusammenarbeit
  2. Nutzung des Hitzewarnsystems
  3. Information und Kommunikation
  4. Reduzierung von Hitze in Innenräumen
  5. Besondere Beachtung von Risikogruppen
  6. Vorbereitung der Gesundheits- und Sozialsysteme
  7. Langfristige Stadtplanung und Bauwesen
  8. Monitoring und Evaluierung der Maßnahmen

Für die Umsetzung dieser acht Kernelemente empfiehlt die WHO, fünf Zeithorizonte anzusetzen:

  • langfristige Entwicklung und Planung
  • Vorbereitung rechtzeitig vor dem Sommer
  • Schutz während des Sommers
  • Schutz Spezielle Maßnahmen während akuter Hitzeperioden/Hitzewellen
  • Monitoring und Evaluation

Die Gesundheitsministerkonferenz hat im September 2020 einen Beschluss gefasst, dass auf Basis dieser Handlungsempfehlungen innerhalb von 5 Jahren Hitzeaktionspläne erarbeitet werden sollen. Nach dem Subsidiaritätsprinzip sind diese vorrangig von den Kommunen und betroffenen Institutionen unter Berücksichtigung regionaler und individueller Gegebenheiten zu erstellen. Dabei soll eng mit den relevanten Akteuren wie Pflegediensten, ambulanten und stationären Einrichtungen, dem öffentlichen Gesundheitsdienst wie auch den Krankenkassen kooperiert werden. 
Der Hitzeaktionsplan für Rheinland-Pfalz kann daher eine Orientierung und einen Rahmen geben für die Kommunen im Land. Bei der Erarbeitung des Hitzeaktionsplans für Rheinland-Pfalz werden die „Handlungsempfehlungen für die Erstellung von Hitzeaktionsplänen zum Schutz der menschlichen Gesundheit“ als Grundlage herangezogen und an die rheinland-pfälzischen Gegebenheiten angepasst. Unter Beteiligung der betroffenen Ressorts der Landesregierung werden die bestehenden Maßnahmen zum Schutz vor extremer Hitze zusammengefasst und ein gemeinsamer Handlungsrahmen definiert. So soll sichergestellt werden, dass ein koordiniertes Vorgehen möglich wird, welches die Ressorts im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und Verantwortungsbereiche weitertragen und umsetzen.
Auch auf Bundesebene wird aktuell über einen nationalen Hitzeplan beraten – Bundesgesundheitsminister Lauterbach hat Ende Juni Vertreterinnen und Vertreter aus der Pflege, der Ärzteschaft, den Kommunen sowie Expertinnen und Experten aus Praxis und Wissenschaft zu Auftaktgesprächen darüber eingeladen. Gleichzeitig hat das Bundesgesundheitsministerium die Website hitzeservice.de online gestellt, die umfassende und wissenschaftlich aufbereitete Informationen zum Thema Hitzeschutz sowie gezielte Informationen für Kommunen zur Erstellung von Hitzeaktionsplänen umfasst.

Hitzeaktionsplan Rheinland-Pfalz 2024

Impulspapier: Eckpunkte für einen Hitzeaktionsplan für Rheinland-Pfalz

2023 wurde ein Impulspapier für einen Hitzeaktionsplan für Rheinland-Pfalz verfasst. Dieses können Sie hier herunterladen.